1.10.3 Vorschriften fr gefhrliche Gter mit hohem Gefahrenpotenzial

Bem. Zustzlich zu den Vorschriften des ADN fr die Sicherung drfen die zustndigen Behrden weitere Vorschriften fr die Sicherung aus anderen Grnden als denen der Sicherheit whrend der Befrderung in Kraft setzen (siehe Artikel 4 Absatz 1 des bereinkommens). Um die internationale und multimodale Befrderung nicht durch verschiedene Kennzeichen fr die Sicherung von Explosivstoffen zu erschweren, wird empfohlen, solche Kennzeichen in bereinstimmung mit einer international harmonisierten Norm (z. B. Richtlinie der Europischen Kommission 2008/43/EG) zu gestalten.

1.10.3.1 Begriffsbestimmung gefhrlicher Gter mit hohem Gefahrenpotenzial

1.10.3.1.1 Gefhrliche Gter mit hohem Gefahrenpotenzial sind solche, bei denen die Mglichkeit eines Missbrauchs zu terroristischen Zwecken und damit die Gefahr schwerwiegender Folgen, wie der Verlust zahlreicher Menschenleben, massive Zerstrungen oder, insbesondere im Fall der Klasse 7, tiefgreifende soziokonomische Vernderungen, besteht.

1.10.3.1.2 Gefhrliche Gter mit hohem Gefahrenpotenzial der verschiedenen Klassen mit Ausnahme der Klasse 7 sind solche, die in Tabelle 1.10.3.1.2 aufgefhrt sind und in Mengen befrdert werden, welche die in der Tabelle angegebenen Mengen berschreiten.

1.10.3.1.3 bis 1.10.3.1.5 gilt fr radioaktive Stoffe

1.10.3.2 Sicherungsplne

1.10.3.2.1 Die an der Befrderung gefhrlicher Gter mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Tabelle 1.10.3.1.2) oder radioaktiver Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Absatz 1.10.3.1.3) beteiligten Befrderer und Absender sowie andere Beteiligte gem den Abschnitten 1.4.2 und 1.4.3 mssen Sicherungsplne, die mindestens die in Absatz 1.10.3.2.2 aufgefhrten Elemente beinhalten, einfhren und tatschlich anwenden.

1.10.3.2.2 Jeder Sicherungsplan muss mindestens folgende Elemente beinhalten:

a) spezifische Zuweisung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherung an Personen, welche ber die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen verfgen und mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind;

b) Verzeichnis der betroffenen gefhrlichen Gter oder der Arten der betroffenen gefhrlichen Gter;

c) Bewertung der blichen Vorgnge und den sich daraus ergebenden Sicherungsrisiken, einschlielich der transportbedingten Aufenthalte, des verkehrsbedingten Verweilens der Gter an Bord der Schiffe vor, whrend und nach der Ortsvernderung und des zeitweiligen Abstellens gefhrlicher Gter fr den Wechsel der Befrderungsart oder des Befrderungsmittels (Umschlag), soweit angemessen;

d) klare Darstellung der Manahmen, die fr die Verringerung der Sicherungsrisiken entsprechend den Verantwortlichkeiten und Pflichten des Beteiligten zu ergreifen sind, einschlielich:
- Unterweisung;
- Sicherungspolitik (z. B. Manahmen bei erhhter Bedrohung, berprfung bei Einstellung von Personal oder Versetzung von Personal auf bestimmte Stellen, usw.);
- Betriebsverfahren (z. B. Wahl und Nutzung von Strecken, sofern diese bekannt sind, Zugang zu gefhrlichen Gtern whrend der Zwischenlagerung (wie in Absatz c) bestimmt), Nhe zu gefhrdeten Infrastruktureinrichtungen, usw.);
- fr die Verringerung der Sicherungsrisiken zu verwendende Ausrstungen und Ressourcen;

e) wirksame und aktualisierte Verfahren zur Meldung von und fr das Verhalten bei Bedrohungen, Verletzungen der Sicherung oder damit zusammenhngenden Zwischenfllen;

f) Verfahren zur Bewertung und Erprobung der Sicherungsplne und Verfahren zur wiederkehrenden berprfung und Aktualisierung der Plne;

g) Manahmen zur Gewhrleistung der physischen Sicherung der im Sicherungsplan enthaltenen Befrderungsinformation und

h) Manahmen zur Gewhrleistung, dass die Verbreitung der im Sicherungsplan enthaltenen Information betreffend den Befrderungsvorgang auf diejenigen Personen begrenzt ist, die diese Informationen bentigen. Diese Manahmen drfen die an anderen Stellen des ADN vorgeschriebene Bereitstellung von Informationen nicht ausschlieen.

Bem. Befrderer, Absender und Empfnger sollten untereinander und mit den zustndigen Behrden zusammenarbeiten, um Hinweise ber eventuelle Bedrohungen auszutauschen, geeignete Sicherungsmanahmen zu treffen und auf Zwischenflle, welche die Sicherung gefhrden, zu reagieren.

1.10.3.3 Schiffe, die gefhrliche Gter mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Tabelle 1.10.3.1.2) oder radioaktive Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Absatz 1.10.3.1.3) befrdern, mssen mit betrieblichen oder technischen Manahmen gegen die missbruchliche Verwendung des Schiffes und der gefhrlichen Gter geschtzt sein. Die Anwendung dieser Schutzmanahmen darf die Reaktion auf Notflle nicht gefhrden.

Bem. Sofern dies geeignet ist und die notwendigen Ausrstungen bereits vorhanden sind, sollten Telemetriesysteme oder andere Methoden oder Vorrichtungen, die eine Transportverfolgung von gefhrlichen Gtern mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Tabelle 1.10.3.1.2) oder von radioaktiven Stoffen mit hohem Gefahrenpotenzial (siehe Absatz 1.10.3.1.3) ermglichen, eingesetzt werden.